PROGRES.NRW - Klimaschutztechnik

Ziel dieses Programms ist einerseits durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbaren Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Antragsberechtigte

Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen, Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 25 %. Bei einer Maximalförderung 100.000 Euro

Antragsverfahren

Antragstellungen variieren je nach Förderung

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2027

Weitere Informationen

Projektträger  - die Förderung erfolgt über die Bezirksregierungen

Förderrichtlinie