Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern
Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unter anderem Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine dabei, Flüsse und Auen naturnah zu gestalten und so den Natürlichen Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu stärken.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind:
- Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume
- Wiederherstellung und Entwicklung natürlicher Gewässer- und Uferbereiche
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse
- Wiederherstellung naturnaher Ausuferung und Wiedervernässung
- Nutzungsanpassungen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz
- direkt damit verbundene „dienende“ Maßnahmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Kommunalverbände, Wasser- und Bodenverbände, Landesbehörden des Schutzgebiets-, Naturschutz- und Landschaftsschutzes sowie Träger der Unterhaltungslast und des Ausbaus von Gewässern sowie Stiftungen und Vereine, die dem Förderzweck der Richtlinie entsprechen.
Fördergebende Institution
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderart
Zuwendung
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst Einreichung einer Projektskizze, nach positiver Bewertung Vollantragsstellung.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet bis zum 31.12.2026