Wohnviertel im Wandel

Das EFRE-Förderprogramm fördert die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demografische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen)

  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)

  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder)

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD)

EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt je nach Kommune zwischen 40 % und 80 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderbekanntmachung

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet. 

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
FAQ
EFRE-Antragsportal
Förderbekanntmachung
Förderrichtlinie
die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung

 

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern können. Zusätzlich sind hier auch Starkregengefahrenkarten, darauf aufbauende Risikoanalysen und Konzepte förderfähig.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Grundsätzliche oder überregionalen Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • Wasserbauliche Maßnahmen
  • Flächenbereitstellung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellung von Starkregengefahrenkarten, -risikoanalysen und -konzepten
  • Bildungsarbeit

 

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, sondergesetzliche Wasserverbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss, grundsätzlich 40 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen.

Antragstellungen jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms
Förderrichtlinie
Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Das Programm fördert Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben), die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Folgende Teilvorhaben können gesondert beantragt werden: Voruntersuchung, Hauptvorhaben, wissenschaftliche Begleitung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen sowie Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkte:

  • Artenvielfalt bewahren
  • Biotope schützen
  • Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen
  • Ökologische Stadterneuerung stärken
  • Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
  • Dem Klimawandel begegnen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände sowie Sonstige

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Zweistufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

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