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Klimaanpassungskonzepte in Kommunen und Kreisen „Die Anzahl an Kommunen mit Klimaanpassungskonzepten in NRW steigt stetig“
Jahr2013201420152016201720182019202020212022202320242025
Kommunen (n=396)162023323442526476808187100
Kreise (n=31)00111456914151517

Anzahl der Kommunen (n = 396) und Kreise (n = 31) in NRW mit einem Klimaanpassungskonzept im Zeitraum 2013-2025 (Datengrundlage: LANUK NRW). Erklärvideo zu den Diagramm-Funktionen.

Jahr2013201420152016201720182019202020212022202320242025
Kommunen (n=396)4,05,15,88,18,610,613,116,219,220,220,522,025,3
Kreise (n=31)0,00,03,23,23,212,916,119,429,045,248,048,055,0

Prozentualer Anteil der Kommunen (100 % = 396) und Kreise (100 % = 31) in NRW mit einem Klimaanpassungskonzept im Zeitraum 2013-2025 (Datengrundlage: LANUK NRW). Erklärvideo zu den Diagramm-Funktionen.

Datenstand 31.12.2025
Messgröße Anzahl und Anteil (in %) der Kommunen und Kreise in NRW, die über ein Klimaanpassungskonzept verfügen
Räumliche Abdeckung Nordrhein-Westfalen (NRW)
Datenquelle LANUK NRW
Fortschreibungsturnus jährlich
DPSIR-Indikator Response

Um sich auf die Folgen des Klimawandels strategisch vorzubereiten, haben bereits zahlreiche Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen sogenannte „Klimaanpassungskonzepte“ erarbeitet. Diese Konzepte werden in der Regel integriert, d. h. unter Zusammenarbeit diverser Fachämter, erstellt. Das Vorhandensein eines Klimaanpassungskonzepts auf Ebene der Kommunen oder Kreise kann somit als Anzeiger für ein bestehendes Bewusstsein zum Thema Klimawandel und Klimaanpassung gewertet werden. Natürlich gibt es auch Kommunen bzw. Kreise, die sich mit dem Thema Klimaanpassung auseinandersetzen und sogar Maßnahmen umsetzen, ohne über ein explizites Klimaanpassungskonzept verfügen. Hier liegen dann jedoch häufig fachspezifische Pläne, wie Gefahrenabwehrpläne, Stadtentwicklungskonzepte oder Starkregengefahrenkarten vor. Es sollte beachtet werden, dass das Vorhandensein eines Klimaanpassungskonzepts zwar Anzeiger für ein fachübergreifendes Bewusstsein, nicht aber ein Garant für tatsächlich stattfindende Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sein kann. Ein Klimaanpassungskonzept ist immer nur ein Pfad hin zu mehr Klimaanpassung, der dann von den lokalen Akteuren auch begangen werden muss.

Als Messgröße für den Indikator werden die absolute Anzahl sowie der prozentuale Anteil an Städten, Gemeinden und Kreisen in NRW herangezogen, welche über ein Klimaanpassungskonzept verfügen. Der Indikator umfasst somit alle Kommunen in NRW, die ein Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels besitzen. Als Klimaanpassungskonzepte gelten in diesem Fall "Integrierte Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte" (NKI gefördert), welche einen wesentlichen Teil zur Klimaanpassung beinhalten, sowie "Teilkonzepte zur Klimafolgenanpassung" (ebenfalls bis 2018 NKI gefördert), Klimaanpassungskonzepte ohne Förderung (Erstellung in Eigenregie), "Interkommunale Anpassungskonzepte" und "Integrierte Klimaanpassungskonzepte", die zunächst als sogenannte Leuchtturmprojekte über die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) gefördert wurden. Bis zum Herbst des Jahres 2018 war es möglich, dass sich Kommunen über die Kommunalrichtlinie der NKI (Nationale Klimaschutzinitiative) des heutigen BMUKN ein „Klimaschutz-Teilkonzept zur Klimafolgenanpassung“ anteilig fördern lassen konnten. Ein nicht unerheblicher Teil der in der obigen Abbildung aufgeführten Konzepte entstammt diesem Förderprogramm.

Mittlerweile gibt es jedoch immer mehr Kommunen und Kreise, die bereits mit einem Anpassungskonzept für diesen Indikator gezählt werden, nun aber ihr bestehendes Anpassungskonzept aktualisieren, konkretisieren oder neu auflegen. Diese Kommunen und Kreise werden nicht erneut für den Indikator gezählt, wobei sich qualitativ natürlich eine deutliche Verbesserung ergibt. Zudem gibt es seit 2022 über die DAS-Förderung von "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" die Möglichkeit sich ein "Nachhaltiges Anpassungskonzept" als Erstvorhaben fördern zu lassen. Viele Kommunen sind über diese Förderung derzeit im Prozess der Erarbeitung ihres Klimaanpassungskonzeptes oder haben hier entsprechende Anpassungskonzepte beantragt. Diese werden in den kommenden Jahren nach und nach Eingang in die Statistik finden werden. Der Zuwachs zwischen den Jahren 2024 und 2025 ist genau darauf zurückzuführen, da nun die ersten Kommunen ihre DAS-Konzepte abgeschlossen und veröffentlicht haben.

Eine Kartendarstellung zu diesem Indikator finden Sie hier.

Die Klimaanpassungskonzepte in Kommunen und Kreisen werden seit 2013 erfasst. Alle bis zum Jahr 2013 erstellen Konzepte werden diesem Jahr zugeschrieben. Mit Stand 2025 liegen in 100 Kommunen und 17 Kreisen NRWs Konzepte mit Klimaanpassungsbezug vor, was einem Anteil von 25,3 % der Kommunen und 55 % der Kreise entspricht. Der Anteil der Kreise mit Klimaanpassungskonzept ist v. a. im Jahr 2022 deutlich angestiegen. Dies ist auch auf Förderprojekte, wie Evolving Regions zurück zuführen. Evolving Regions hat allein für sieben Regionen bzw. Kreise in NRW, Klimaanpassungsstrategien, sog. "Roadmaps" mit verschiedenen Maßnahmen, die für eine nachhaltige und individuell zugeschnittene Klimavorsorge wichtig sind, entwickelt.

Die Trendberechnung und Signifikanzprüfung nach der Methode des Umweltbundesamtes wurde bei diesem Indikator nicht durchgeführt, da die Anzahl von Kommunen und Kreisen mit Klimaanpassungskonzepten nur ansteigen kann und somit zwangsläufig eine positive Trendentwicklung anzeigen würde. Darüber hinaus werden mit der Novelle des Klimaanpassungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens (KlAnG NRW), welche voraussichtlich zum 01.01.2027 in Kraft treten wird,  alle Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen.

 

Trendbeschreibung

 

  steigender Trend
  fallender Trend
  quadratischer Trend mit Trendumkehr: zuerst fallend, dann steigend
  quadratischer Trend mit Trendumkehr: zuerst steigend, dann fallend
  fallender quadratischer Trend
  steigender quadratischer Trend
  kein Trend

 

Trendbewertung

 
günstige Entwicklung
     
     
 
ungünstige Entwicklung
     
     
 
keine Bewertung der Entwicklung möglich oder gleichzeitig günstige und ungünstige Entwicklungsaspekte vorhanden