Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind:
- Dach-, boden- oder fassadengebundene Begrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten,
- Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
- Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser,
- Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
- Niederschlagswasserversickerung: Mulden- und Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolen-Versickerung, Baumrigolen,
- Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie z. B. Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen o. ä. sowie naturnaher Gewässer,
- Naturnahe Hochwassermaßnahmen und naturnahe Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen
- Verschattungsanlagen (z. B. außenliegender Sonnenschutz),
- Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.03.2026