Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind:

  • Dach-, boden- oder fassadengebundene Begrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten,
  • Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer),
  • Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser,
  • Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen,
  • Niederschlagswasserversickerung: Mulden- und Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolen-Versickerung, Baumrigolen,
  • Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie z. B. Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen o. ä. sowie naturnaher Gewässer,
  • Naturnahe Hochwassermaßnahmen und naturnahe Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen
  • Verschattungsanlagen (z. B. außenliegender Sonnenschutz),
  • Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.03.2026