
VDI-Expertenempfehlung zur Hitzeaktionsplanung jetzt im VTU-Portal abrufbar
Im April und Juni wurden die einzelnen Blätter der VDI-Expertenempfehlung zur Hitzeaktionsplanung als Blatt 13 der VDI-Richtlinie 3787 veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist es, den Kommunen einen standardisierten Handlungsrahmen zum möglichen Vorgehen im Umgang mit Hitzeereignissen und in einer auf Prävention ausgerichteten Hitzeaktionsplanung aufzuzeigen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Die einzelnen Blätter stehen nun über das VTU-Portal des Landes NRW allen Kreisen und kreisfreien Städten nach entsprechender Registrierung zur Verfügung.
Die VDI-EE 3787 Blatt 13 enthält folgende Kernelemente (die Nummerierung der Kernelemente richtet sich dabei nach der Handlungsempfehlung des BMUB (2017)):
- Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit (13.1)
- Nutzung des Hitzewarnsystems (13.1)
- Information und Kommunikation (13.1)
- Reduzierung von Hitze in Innenräumen (13.3)
- Besondere Betrachtung von Risikogruppen (13.2)
- Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme (13.2)
- Langfristige Stadtplanung und Bauwesen (Sammlung von Hinweisen und Verweisen zu im Kontext stehenden, existierenden Richtlinien, Normen und Standards) (13.3)
- Monitoring und Evaluierung der Maßnahmen. (13.1)
In der VDI-EE werden kurz-, mittel- und langfristige Anpassungsmaßnahmen für einen nachhaltigen hitzebezogenen Gesundheitsschutz beschrieben. Darüber hinaus wird auf die Bedeutung der interdisziplinären und fachübergreifenden Zusammenarbeit der verschiedenen kommunalen Fachstellen und der Notwendigkeit einer zentralen Koordination hingewiesen. Weitere Elemente der Richtlinie beschreiben den Ablauf von der Hitzewarnung bis zur Information der und Kommunikation mit der Bevölkerung sowie der Betrachtung von Risikogruppen bis hin zu stadtplanerischen Aspekten. Außerdem wird auch ein kontinuierliches Monitoring und eine Evaluation der Hitzeaktionsplanung in der Richtlinie behandelt.
Die Expertenempfehlung steht ab sofort in der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz (VTU) des Landes Nordrhein-Westfalen zu Verfügung.
Folgender Link ist dafür relevant:
Zugang zum VTU-Portal (hier ist eine Registrierung notwendig) http://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/igsalpha/
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Wechselhafter Übergang vom Sommer in den Herbst - der September 2025
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Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Stellenanteil von 0,75. Bewerbungsfrist ist der 16.10.2025. Voraussetzung ist ein wissenschaftliches Hochschulstudium (z. B. Umweltwissenschaften, Biologie, Landschaftsökologie, Geographie, Kommunikationswissenschaften, Journalismus, Nachhaltigkeit).
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