#BCD785

REVIER.GESTALTEN

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:

  • Landschaft
  • Städtebau
  • Kultur
  • Freizeit und Naherholung
  • Verkehr bzw. Mobilität
  • Naherholung
  • Ökologie bzw. Klimaanpassung

Antragsberechtigte

Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung

Förderart

Zuwendung

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2026

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Bodenschutz- und Altlastenförderung

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Erfassung von Altlasten
  • Gefährdungsabschätzung
  • Sanierungsuntersuchungen
  • Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Überwachungsmaßnahmen

II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes

  • Bodenbelastungskarten
  • Erfassung von Brachflächen
  • Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
  • Bodenfunktionskarten
  • Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
  • Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
  • Erosionsgefährdete Gebiete

Antragsberechtigte

Gemeinden und Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet.

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
  • Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
  • Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
  • Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Geschlossen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Umweltschutzförderung Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert unter bestimmten Voraussetzungen lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und handeln
  • Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  • Klima­- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie­- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und ­-erneuerung
  • Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  • Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
  • Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
  • Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
  • Themenoffene Förderung

Antragsberechtigte

Unternehmen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

10.000 Grüne Dächer

10.000 Grüne Dächer – das ist ein Aufruf an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken in der Emscher-​Region. Helfen Sie mit, unsere Städte an den Klimawandel anzupassen und begrünen Sie Ihre Dächer! Das Förderprogramm der Emschergenossenschaft als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und andere finanziell.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gründachausbau

Antragsberechtigte

Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie sonstigen in den Kommunen der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands.

Fördergebende Institution

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk

 

Förderart

Zuschuss (50 €/m²)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragstellung erfolgt über ein Förderportal.

Förderfenster

Geöffnet

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Städtebauförderung

Städtebauförderung macht Brachflächen zu lebendigen Zentren, Plätze zu Treffpunkten und Bauwerke zu Wahrzeichen: Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen seit mehr als 50 Jahren Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Ländliche wie städtische Räume werden unterstützt mit dem Ziel, die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Wohn-, Lebens- und Naturstandorte zu stärken. Seit 2021 ist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung Pflicht!

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss (min. 100.000 €)

Antragsverfahren

Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderrichtlinie

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

InvestEU

InvestEU soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen, sozialer Teilhabe und der Beschäftigung in Europa einen kräftigen Schub verleihen. Hierbei wird Wert auf nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen gelegt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Der InvestEU-Fonds konzentriert sich auf vier Schwerpunkte der EU-Politik. Er fördert Kredite und Investitionen dort, wo die EU den größten Mehrwert erzielen kann:

  • Nachhaltige Infrastruktur
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie
  • Soziale Investitionen und Kompetenzen

Antragsberechtigte

(Kommunale) Unternehmen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Sonstiges

Förderfenster

Geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Vergabe durch die European Investment Bank

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft, die Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen.

Antragsberechtigte

Kommunen, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei 80 %. Die minimale Fördersumme liegt in bei 2.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Alleen Kataster

Förderrichtlinie

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Mit diesem Programm fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • Sichern von Ökosystemleistungen
  • Stadtnatur
  • Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Antragsberechtigte

Kommunen, Verbände, Vereinigungen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 90 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)

Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“

Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen
  • Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen
  • Extensivierung der Auennutzung
  • Förderung standortgerechter Nutzungen
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
  • Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen
  • Entwicklung naturnaher Uferbereiche
  • Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen

Antragsberechtigte

Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschüsse: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Biodiversität, Grüne Infrastruktur (Lanuk Hellblau)