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Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Kalender Icon13.07.2023
Newspaper Icon Aktuelle Meldung

Nachdem es in Nordrhein-Westfalen bereits seit zwei Jahren ein Klimaanpassungsgesetz gibt, hat die Bundesregierung heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene beschlossen. Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Das neue Klimaanpassungsgesetz des Bundes setzt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen.

Folgende Kernelemente prägen das neue Bundes-Klimaanpassungsgesetz

  • Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden.
  • Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen.
  • Berücksichtigungsgebot: Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.

Parallel zum gesetzgeberischen Prozess für das Klimaanpassungsgesetz und der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie diskutieren Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK), deren Vorsitz in diesem Jahr bei Nordrhein-Westfalen liegt, wie eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen aussehen kann.

Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf für das Klimaanpassungsgesetz des Bundes als Nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zur Befassung und Verabschiedung vor. Erst danach kann das Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft treten.

Hier gehts zur Pressemitteilung des BMUV.

Hier gehts direkt zum Gesetzentwurf.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits seit zwei Jahren das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz (KlAnG) auf Länderebene. Damit verbunden ist nach § 6 ebenfalls ein Berücksichtigungsgebot. Dazu hat die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW im Auftrag des Umweltministeriums NRW eine Orientierungshilfe zur Unterstützung der Kommunen erarbeitet. Des Weiteren ist das NRW Umweltministerium gerade dabei eine neue Landesanpassungsstrategie zu erarbeiten.

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