Überflutete Straße Joachim Opelka - 04024159 - bildagentur.panthermedia.net

Umweltministerium NRW fördert Maßnahmen für die nachhaltige und klimaangepasste Behandlung von Ab- und Niederschlagswasser

Kalender Icon03.11.2023
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Das Umweltministerium NRW stellt für Kommunen und Wasserverbände, Industrie und Gewerbe Fördermittel für ein nachhaltiges und klimaangepasstes Management von Abwasser und Niederschlagswasser zur Verfügung. Für die Förderung sollen in den nächsten fünf Jahren Mittel aus der Abwasserabgabe eingesetzt werden.

Über die neue Förderrichtlinie für eine "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW" (ZunA NRW) werden Maßnahmen zur Reduktion des Schadstoffeintrages in Gewässer gefördert. Hierzu gehören die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen ebenso wie industrielle Abwasserbehandlungsanlagen zur Reduzierung der Schadstofffracht oder technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser. Damit trägt die Richtlinie auch zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Förderbereiche 2.3 und 4.1) gefördert, die der Versickerung, Speicherung und Retention von Niederschlagswasser dienen und damit den lokalen Wasserhaushalt stützen. Neu aufgenommen ist die Förderung der Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Förderbereich 2.2). Auch Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz sowie die Sanierung von Abwasserkanälen sind förderfähige Maßnahmen, um die Abwasserbeseitigung zukunftsfähig zu gestalten. Um neue innovative Verfahren und den Stand der Technik stetig voranzutreiben, werden zudem Institute und Unternehmen bei der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt.

Die neue Richtlinie löst die frühere Richtlinie "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" ab und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Anträge für investive Maßnahmen sind an die NRW-Bank zu richten, Anträge für Forschung- und Entwicklungsprojekte an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen und Förderinfos erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten der NRW Bank und des LANUV.

Hier gehts direkt zur Förderrichtlinie.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Umweltministeriums.
 

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