#338DFF

KMU-innovativ: Nachhaltiges Wassermanagement

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser entwickeln. Sie werden mit der Maßnahme "KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" im Technologiefeld "Nachhaltiges Wassermanagament" gefördert.

Fördergegenstand

 

Förderfähige Maßnahmen

Im Fokus des KMU-i-Technologiefelds "Nachhaltiges Wassermanagement" stehen folgende Themenschwerpunkte:

  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
  • effizientere Bewässerungstechnologien
  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächen­gewässer)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist bis zum 30. Juni 2027 geöffnet.

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Knowledge for Action in Prevention & Preparedness (KAPP)

Der Förderaufruf „Knowledge for Action in Prevention and Preparedness“ (KAPP) zielt darauf ab, Projekte zu identifizieren, die die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten in den Bereichen Katastrophenvorbeugung und -vorbereitung stärken. Zudem bietet er eine Testumgebung und eine Lernmöglichkeit für alle Akteure, die an Einsätzen zur zivilen Schutzassistenz beteiligt sind.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen zur Klimaanpassung sind förderfähig über Topic 1: Prevention. Dieser ist aufgeteilt in folgende Einzelbereiche:

Priority 1: Risk assessments, anticipation and risk management planning

Priority 2: Risk awareness

Priority 3: Early warning

Priority 4: Wildfire risk management

Antragsberechtigte

Staatliche und private Organisationen

Fördergebende Institution

Europäische Union (EU)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 1.000.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:

  • Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
  • Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
  • Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
  • Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
  • Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
  • Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)

Antragsberechtigte

Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)

Förderfenster

Geöffnet bis zum 30. Juni 2026

Weitere Informationen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Wasserversorgung der Zukunft

Ein Zuschuss für die Forschung und Entwicklung an zukunftsfähigen Infrastrukturen in der Wasserversorgung.

Fördergegenstand

Strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Forschung

Förderfähige Maßnahmen

  • Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung (zum Beispiel integriertes Stoffstrommanagement; Neuartige Werkzeuge zur Bilanzierung von Stoffströmen, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit)
  • Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden (zum Beispiel Ressourcenverfügbarkeit, Bedarfsprognosen, (regionale) Klimawandelfolgen, demographische Entwicklung)
  • Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen (zum Beispiel neuartige Kooperationsformen und Kopplung von Wasserinfrastrukturen und Synergien zwischen Bewirtschaftungsplänen)

Antragsberechtigte

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie weitere gesellschaftliche Organisationen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

zur Zeit geschlossen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Förderart

Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Der Förderaufruf: Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder ist bis zum 19.06.2026 geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Räumung von Kalamitätsflächen
  • insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
  • Holzlagerplätze
  • Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)

Mit dem Vorhaben der Ruhrkonferenz „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ soll die Klimaresilienz von Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr nachhaltig verbessert werden. Dies soll bis 2040 durch die 25-prozentige Abkopplung von befestigten Flächen von der Mischkanalisation und durch die Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte erreicht werden.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisternen
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien

Antragsberechtigte

Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: die Förderquote liegt bei 60 %. Die minimale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 31.12.2030

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW)

Das Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW) ist das Nachfolgeprogramm für das Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung II (ResA II). Die ZunA NRW fördert Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen

Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.

Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:

  • Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
  • Muldenversickerungsanlagen und
  • Mulden-Rigolen-Anlagen.

Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen

Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen, einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z. B. Beimischung von Aktivkohle).

Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser

Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).

  • Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
  • der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
  • Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent, sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent.

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)

Kommunal Invest/Plus

Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
  • allgemeinen Verwaltung
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung
  • touristische Infrastruktur
  • soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände 

Fördergebende Institution

NRW.Bank

Förderart

Kredit

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Hochwasser, Starkregen, Wasserbewusste Stadtgestaltung (Lanuk Dunkelblau)