KMU-innovativ: Nachhaltiges Wassermanagement
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Lösungen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasser entwickeln. Sie werden mit der Maßnahme "KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" im Technologiefeld "Nachhaltiges Wassermanagament" gefördert.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Im Fokus des KMU-i-Technologiefelds "Nachhaltiges Wassermanagement" stehen folgende Themenschwerpunkte:
- Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser
- Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser
- innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie
- effizientere Bewässerungstechnologien
- innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien
- Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist bis zum 30. Juni 2027 geöffnet.
Weitere Informationen
Knowledge for Action in Prevention & Preparedness (KAPP)
Der Förderaufruf „Knowledge for Action in Prevention and Preparedness“ (KAPP) zielt darauf ab, Projekte zu identifizieren, die die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und teilnehmenden Staaten in den Bereichen Katastrophenvorbeugung und -vorbereitung stärken. Zudem bietet er eine Testumgebung und eine Lernmöglichkeit für alle Akteure, die an Einsätzen zur zivilen Schutzassistenz beteiligt sind.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen zur Klimaanpassung sind förderfähig über Topic 1: Prevention. Dieser ist aufgeteilt in folgende Einzelbereiche:
Priority 1: Risk assessments, anticipation and risk management planning
Priority 2: Risk awareness
Priority 3: Early warning
Priority 4: Wildfire risk management
Antragsberechtigte
Staatliche und private Organisationen
Fördergebende Institution
Europäische Union (EU)
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 1.000.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
Hilfen für den Wiederaufbau von Infrastruktur in Kommunen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem "Wiederaufbaufonds" Kommunen beim Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe 2021. Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:
- Städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
- Sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
- Verkehrlicher Infrastruktur, einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
- Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
- Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
- Öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)
Antragsberechtigte
Durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (festgelegte Bereiche).
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig. (mit einem Gutachten ab einem Schaden über 50.000 Euro)
Förderfenster
Geöffnet bis zum 30. Juni 2026
Weitere Informationen
Seite des Förderprogramms
FAQ
Online Antragsformular
Förderrichtlinie (in Überarbeitung und nicht aktuell)
Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Wasserversorgung der Zukunft
Ein Zuschuss für die Forschung und Entwicklung an zukunftsfähigen Infrastrukturen in der Wasserversorgung.
Fördergegenstand
Strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Forschung
Förderfähige Maßnahmen
- Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung (zum Beispiel integriertes Stoffstrommanagement; Neuartige Werkzeuge zur Bilanzierung von Stoffströmen, der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit)
- Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden (zum Beispiel Ressourcenverfügbarkeit, Bedarfsprognosen, (regionale) Klimawandelfolgen, demographische Entwicklung)
- Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen (zum Beispiel neuartige Kooperationsformen und Kopplung von Wasserinfrastrukturen und Synergien zwischen Bewirtschaftungsplänen)
Antragsberechtigte
Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie weitere gesellschaftliche Organisationen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen
Weitere Informationen
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Förderart
Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Der Förderaufruf: Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder ist bis zum
Weitere Informationen
Förderrichtlinie Extremwetterfolgen
Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Räumung von Kalamitätsflächen
- insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
- Holzlagerplätze
- Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind
Antragsberechtigte
Waldbesitzer
Fördergebende Institution
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet
Weitere Informationen
Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)
Mit dem Vorhaben der Ruhrkonferenz „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ soll die Klimaresilienz von Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr nachhaltig verbessert werden. Dies soll bis 2040 durch die 25-prozentige Abkopplung von befestigten Flächen von der Mischkanalisation und durch die Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte erreicht werden.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Flächenentsiegelung
- Mulden-/Flächenversickerung
- Mulden-Rigolen-Versickerung
- Rigolenversickerung
- Baumrigolen
- Extensive Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisternen
- Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
- Machbarkeitsstudien
Antragsberechtigte
Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Förderart
Zuschuss: die Förderquote liegt bei 60 %. Die minimale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet bis 31.12.2030
Weitere Informationen
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW)
Das Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW (ZunA NRW) ist das Nachfolgeprogramm für das Förderprogramm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung II (ResA II). Die ZunA NRW fördert Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen (Schutzkonzept) gemäß den Vorgaben des Erlasses über die eingeführten technischen Regeln für den Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen in NRW.
Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich der Abwasserbeseitigung durch Stärkung des lokalen naturnahen Wasserhaushalts und der Speicherung des anfallenden Niederschlagswassers:
- Baumrigolen mit Speicherelement (mit einer Versickerung über eine Vegetationsfläche, die als belebte Bodenzone wie eine Muldenversickerung ausgebildet ist),
- Muldenversickerungsanlagen und
- Mulden-Rigolen-Anlagen.
Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen
Errichtung von Retentionsbodenfilteranlagen, einschließlich erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen und gegebenenfalls einer weitergehenden Spurenstoffelimination (z. B. Beimischung von Aktivkohle).
Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser
Technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser hinsichtlich des Feinanteils der abfiltrierbaren Stoffe mit einer Korngröße von < 63 μm (AFS63).
- Neubau und Erweiterung zentraler Sedimentationsspeicherbecken (Regenüberlauf- und Regenklärbecken) mit einer Bemessung von maximal 4 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung,
- der nachträgliche Einbau von Lamellenabscheidern in Regenklär- und Regenüberlaufbecken sowie der Neubau von Regenklärbecken mit Lamellenabscheidern mit einer Bemessung von maximal 2 Metern pro Stunde Oberflächenbeschickung sowie
- Technische Regenwasserfilteranlagen mit einer Reinigungsleistung von 80 Prozent, sowie bei dezentralen Anlagen einer Mindestgröße in einem Verhältnis von Filterfläche zur angeschlossenen befestigten Fläche größer oder gleich 1 Prozent.
Antragsberechtigte
Kommunen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 30 % und 50 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet
Weitere Informationen
Kommunal Invest/Plus
Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
- allgemeinen Verwaltung
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung
- touristische Infrastruktur
- soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- kommunale Verkehrsinfrastruktur
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
NRW.Bank
Förderart
Kredit
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet