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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Im Bereich der Klimaanpassung werden Dämmungen als Hitzeschutz und außenliegende Sonnenschutze gefördert.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung
  • Erhalt und Neuanlage von Dachbegrünungen
  • Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen auch mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager

Antragsberechtigte

Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 15 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Gesundheit, Hitzevorsorge

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)

Vulnerable Personengruppen wie alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal, Bildung und Information

Förderfähige Maßnahmen

Förderschwerpunkt 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen,


Förderschwerpunkt 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 30. Oktober 2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).

Antragsberechtigte

Soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die

  • öffentlich rechtlich organisiert sind (außer Förderschwerpunkt 3)
  • privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 500.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Das Förderfenster öffnet sich am 01.10.2026.

Gesundheit, Hitzevorsorge